DER ABLAUF EINES FSJs

Das FSJ kann direkt nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht,
​also bereits ab 15 Jahren bis zum 27. Lebensjahr abgeleistet werden.​

DAUER DES FSJ

Das FSJ ist eine Vollzeittätigkeit, dauert in der Regel 12 Monate und beginnt zum 1. September eines Jahres. Ein Quereinstieg zu einem späteren Zeitpunkt sowie eine Verlängerung auf 18 Monate ist nach Absprache möglich.

Angabe zum Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)

 

WIE GESTALTET SICH DAS FSJ?

Träger und Einsatzstelle sind gemeinsam dafür verantwortlich, die Ziele des FSJ zu verfolgen und umzusetzen. Diese Ziele sind insbesondere die Förderung der sozialen Kompetenz und Persönlichkeitsbildung. Besonders in der Einarbeitungsphase erfolgt eine entsprechende Anleitung, um eine gute Basis für die künftige Tätigkeit zu entwickeln.

Mit den Freiwilligen wird eine Tätigkeitsbeschreibung für den FSJ Einsatz besprochen, damit sie einen Überblick über ihre Aufgaben und Anforderungen erhalten.

DABEI WIRST DU NIEMALS ALLEINE GELASSEN! 

In den Einsatzstellen kümmern sich Anleiterinnen und Anleiter, sogenannte Mentorinnen und Mentoren um das Wohl der FSJlerinnen und FSJler.

Betreuung, Beratung und pädagogische Begleitung der Freiwilligen erfolgt durch die pädagogische Zentralstelle mit ihren pädagogischen Fachkräften, die mit Rat und Tat zur Seite stehen.

 

 

Grundlage für das FSJ ist das Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendiensten (JFDG).
Des Weiteren gilt das Arbeitszeitgesetz und für Minderjährige das Jugendarbeitsschutzgesetz.